Arbeitgeber beteiligen sich teilweise an der PKV bei denen ein Tarif mit SB gewählt worden ist. Aber privat Versicherte haben nur dann Anspruch auf diesen Arbeitgeberzuschuss, wenn der Leistungsumfang ihres Tarifs dem der gesetzlichen Kassen mindestens ebenbürtig ist, der Beitrag den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen aber nicht übersteigt. Immer häufiger werden preisgünstige Mager-Tarife angeboten (Kompakt-Tarife). Dabei ist weder Krankentagegeld versichert noch der Beitrag für die Pflege-Pflichtversicherung eingerechnet. Ganz schlimm: Teilweise werden weniger Leistungen als bei den Kassen bezahlt. Gestrichen wurde unter anderem auch die Bezahlung von Brillen, Hörgeräten, Psychotherapie, Kuren und Massagen. Man erkennt Kompakt-Tarife daran, dass eine Selbstbeteiligung des Kunden nicht nur bei ambulanter Behandlung verlangt wird, sondern auch bei Krankenhausbehandlung und/oder Zahnarztkosten. Kompakt-Tarife lohnen sich in aller Regel nicht den Wechsel in die Privatversicherung. Der Beitrag für eine angemessene Vollversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen wie bei den GKV, sondern individuell nach Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und dem vereinbarten Leistungsumfang. Unterschieden wird streng nach Tarifen für Frauen und Männer: Da Frauen länger leben und rund 40 Prozent mehr medizinische Leistungen samt Geburtskosten beanspruchen zahlen sie deutlich höhere Beiträge.
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